09.11.2020
Gestützt auf einen Beschluss der Gemeinderäte Bretzwil und Lauwil wird der Lankweg per 1. Januar 2021 mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge und Motorräder, Signal 2.13 und einer Zusatztafel "Landwirtschaft und Zubringerdienst gestattet" signalisiert.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bretzwil und Lauwil sowie die ortsansässigen Unternehmen besteht auf den jeweiligen Gemeindeverwaltungen die Möglichkeit, eine Ausnahmefahrbewilligung für das Befahren des Lankwegs zu beantragen.
Bitte benutzen Sie das folgende Antragsformular:
Gemeindeverwaltung
Lammetstrasse 3
4426 Lauwil
Schalterstunden:
Montag, 17.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag, 9.00 - 11.00 Uhr
Tel. 061 941 21 21
Mail: gemeinde@lauwil.ch