Die politische Organisation der Gemeinde Lauwil
Das Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft gibt die Grundlagen für die Organisation der Gemeinden vor. In diesem Rahmen können die Gemeinden in ihrer Gemeindeordnung die Organisation und die Zuordnung der Befugnisse im Detail regeln.
Das Schema stellt die Situation etwas vereinfacht dar. Aus Platzgründen sind nicht alle Zuständigkeiten genannt und nicht alle Verbindungen zwischen den verschiedenen Organen abgebildet. Das Schema konzentriert sich also auf das Essentielle. Vereinfacht könnte man sagen: Die Grafik beantwortet die Frage „Wie funktioniert unsere Gemeinde?“. Wichtige Aspekte sind dabei die Verteilung der Kompetenzen auf Souverän, Gemeindeversammlung und Behörden, die Festlegung „wer wählt wenn“ und das Funktionieren der Entscheidungsfindung „wer stellt Anträge, wer entscheidet“. Im Weiteren lässt sich aus dem Schema entnehmen, auf welche Weise die Stimmberechtigten sich unmittelbar an der politischen Entscheidungsfindung beteiligen können. Einzelne Möglichkeiten der Beteiligung werden nur sehr selten wahrgenommen. So gab es erst zweimal ein fakultatives Referendum gegen einen Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung und schriftliche Anträge von Einzelpersonen an die EGV sind selten.
Was sind wichtige Regelungen, welche die Gemeinden in ihrer Ordnung treffen? Dazu gehören zum Beispiel die Grösse des Gemeinderates, das Wahlverfahren (in Lauwil gibt es im Unterschied zu vielen anderen Gemeinden z.B. keine stille Wahl), die ständigen Kommissionen und die Finanzkompetenz des Gemeinderates.
Thomas Mosimann
(Stand 2020)
Gemeindeverwaltung
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4426 Lauwil
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