weitere Behörden und Kommissionen

Feuerwehrkommission
GRPK
Schulrat
Sozialhilfebehörde
Wahlbüro

Feuerwehrkommission

Adresse

Feuerwehrkommando
Unterbiel 7
4418 Reigoldswil

Kontakt

kommando@fvwasserfallen.ch

Patrick Lenherr

Lenherr Patrick  -  Feuerwehrkommandant

Unterbiel 7
4418 Reigoldswil

E-Mail: kommando@fvwasserfallen.ch

Martin Tschudin

Tschudin Martin  -  Kommandant Stv.

Im Bergli 17
4418 Reigoldswil

E-Mail: kommando@fvwasserfallen.ch

Sarah Wehrli

Wehrli Sarah -  Fourier

Am Rüschelbach 5
4418 Reigoldswil

E-Mail: fourier@fvwasserfallen.ch

Silas Wehrli

Wehrli Silas -  Feldweibel

Rüschelmatte 1
4418 Reigoldswil

E-Mail: feldweibel@fvwasserfallen.ch

David Bracher

Bracher David  -  Mannschaftsvertretung

Lammetstrasse 3
4426 Lauwil

Jonathan Trächslin

Trächslin Jonathan  -  Mannschaftsvertretung

Am Rüschelbach 5
4418 Reigoldswil

Thomas Moser

Moser Thomas  -  Vertreter Gemeinderat Reigoldswil

Im Stacher 13
4418 Reigoldswil

Tel. 079 358 57 41
E-Mail: thomas.moser@reigoldswil.ch

Raymond Tanner

Tanner Raymond  -  Vertreter Gemeinderat Lauwil

Hörnliweg 4
4426 Lauwil

Tel. 079 366 53 61
E-Mail: raymond.tanner@lauwil.ch

Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission

Adresse

p.a. Gemeindeverwaltung
4426 Lauwil


Kontakt

Adrian Fankhauser - Präsident

Adrian Fankhauser
GRPK - Präsident

Dorfmatt 12
4426 Lauwil

Joel Gerber

Joel Gerber

GRPK - Mitglied

Gartenweg 4
4426 Lauwil

André Knill

André Knill
GRPK - Mitglied

Dorfmatt 16
4426 Lauwil
Schulrat Lauwil
Sekundarschulrat

Schulrat Lauwil

Unsere Schule wird vom Schulrat gemeinsam mit der Schulleitung geführt. Der Schulrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern an der Urne gewählt werden. 

Die Aufgaben des Schulrates sind im Bildungsgesetz des Kantons Baselland festgehalten. Er führt die Schule in strategischer Hinsicht. Unter anderem hat er folgende Aufgaben:
• Er bringt Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Gemeinde in die Schule ein.
• Er vermittelt Anliegen der Schule gegenüber der Gemeinde und der Öffentlichkeit.
• Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrpersonen vor.
• Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
• Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.

Mit beratender Stimme nehmen zudem die Schulleitung und die durch den Konvent gewählte Vertreterin der Lehrerschaft an den Sitzungen des Schulrates teil.


Adresse

p.a. Barbara Ziegler, Präsidentin
Deixweg 4, 4426 Lauwil


Kontakt

Barbara Ziegler - Präsidentin

Barbara Ziegler
Schulrat Lauwil - Präsidentin,  Sekundarschulrat - Präsidentin

Deixweg 4
4426 Lauwil

Tel. 061 941 17 88
E-Mail: barbara.ziegler@sbl.ch

Bea Mohr

Bea Mohr
Schulrat Lauwil - Vizepräsidentin, Logopädie

Dorfmatt 9
4426 Lauwil

Tel. 079 916 98 77
E-Mail: bea.mohr@bluewin.ch

Ramona Longhi

Ramona Longhi
Schulrat Lauwil

Dorfmatt 11
4426 Lauwil

E-Mail: r_sommerhalder@hotmail.com

Werner Lüthy

Werner Lüthy
Schulrat Lauwil 

Deixweg 2
4426 Lauwil

Peter Erni

Peter Erni
Schulrat Lauwil - Gemeinderat

Stoltenweg 5
4426 Lauwil

Tel. 079 252 41 47
E-Mail: peter.erni@lauwil.ch

Sekundarschulrat

Präsidium

Barbara Ziegler
Deixweg 4
4426 Lauwil

Tel. 061 941 17 88
E-Mail: barbara.ziegler@sbl.ch

Behörde des regionalen Sozialdienstes (Sozialhilfebehörde)

Die Behörde des im Verbund organisierten regionalen Sozialdienstes besteht aus je einem Mitglied der Gemeinden Lauwil, Lupsingen, Reigoldswil, Titterten und Ziefen. Für unsere Gemeinde ist Frau Petra Heid-Degen in der Behörde tätig. In Lauwil wird das Mitglied der Behörde vom Volk gewählt (Urnenwahl).

Die Behörde entscheidet nach den gesetzlichen Grundlagen des Sozialhilfegesetzes (SHG) des Kantons Baselland, das sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) orientiert.

E-Mail Adresse Sozialdienst Convalere

Wahlbüro Lauwil

Die Möglichkeit unsere Vertreter in Behörden und Kommissionen zu wählen und über unsere Verfassung und Gesetze sowie mannigfaltige Sachgeschäfte direkt zu befinden, ist wohl die herausragendste und wichtigste Eigenschaft unserer direkten Demokratie. Wir können das offen im Rahmen der Gemeindeversammlung tun, wo wir alle direkt feststellen können, ob alles mit rechten Dingen zu und her geht. Viele Wahlen und Abstimmungen, vor allem auch die kantonalen oder eidgenössischen, werden aber an der Urne entschieden. Und da sorgt das Wahlbüro stellvertretend für die Stimmbevölkerung dafür, dass alles richtig ausgewertet wird und dass das Stimm- und Wahl-Geheimnis eingehalten wird.

Wie organisiert sich das Wahlbüro und wie arbeitet es?

Die Organisation der Wahlbüros ist vor allem in kantonalen Gesetzen geregelt. Zu nennen ist das Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, SGS 180, §106) und das Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120, §6). Auf Gemeindeebene wird das Wahlbüro in der Gemeindeordnung als Behörde mit sieben Mitgliedern definiert (§2 Abs. d) und die Wahl der Mitglieder geregelt (§3 Abs. f). Die Gemeinde fasst im Moment mit der Überarbeitung der Gemeindeordnung eine Reduktion auf fünf Mitglieder ins Auge.

Das Wahlbüro konstituiert sich selbst. Das bedeutet, dass Präsident/in und Vizepräsident/in durch die Mitglieder selber bestimmt werden. Die Anzahl von sieben Mitgliedern erlaubt es die Einsätze im Rahmen zu halten. So sind für das einzelne Mitglied meist nicht mehr als zwei Einsätze pro Jahr nötig. Eine Ausnahme bilden die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen der kantonalen und eidgenössischen Parlamente. Vor allem wenn es zu Nachwahlen kommt sind zusätzliche Einsätze nötig.

Die Einsätze für das kommende Jahr werden im Dezember gemeinsam festgelegt. Pro Abstimmungssonntag sind mindestens drei Mitglieder anwesend. In der Regel werden vier Personen eingeplant. Der gesamte Aufwand pro Wahl- und Abstimmungstag liegt um 1.5-2.5 Stunden pro Mitglied. Dazu kommen 1-2 Stunden Vorbereitung für den jeweiligen Wahlbüroleiter.

Wir haben nur noch – oder zum Glück immer noch – einen Termin für die persönliche Stimmabgabe, jeweils am Sonntagmorgen des Wahl- und Abstimmungstermins. Die meisten Stimmen werden aber mittlerweile brieflich abgegeben. Gleich nach Schliessung des Wahlbüros beginnt die Auswertung.

Die Arbeitsweise lässt in der Regel keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Stimmbürger zu. Ausser wenn ungültige Wahlcouverts ausgeschieden werden müssen oder die Stimmzettel nicht in einem neutralen Couvert eingepackt sind, kann festgestellt werden wer wie abgestimmt hat. Die Wahlbüromitglieder unterliegen aber in jedem Fall dem Amtsgeheimnis. Es kann sich jedermann darauf verlassen, dass aus dem Wahlbüro nichts raus geht.

Die Stimmrechtscouverts werden, vor dem Öffnen, auf Gültigkeit geprüft (Unterschrift!) und ob sie rechtzeitig abgegeben wurden (Samstag vor dem Wahlsonntag bis 17 Uhr). Ungültige Wahlcouverts sind samt Inhalt ungültig, welche sofort ohne weitere Kontrolle auch als ungültig markiert werden. Die Wahlzettel werden dann ohne Vorsortierung von den Couverts getrennt und erst wenn die Wahlcouverts weggeräumt sind auf deren Gültigkeit überprüft und abgestempelt.

Sodann werden diese mit den persönlich abgegebenen Stimmzetteln vermischt. Die eigentliche Auswertung erfolgt jetzt mit dem Sortieren und Auszählen. Die Arbeit ist mit dem Aushang der Resultate und allenfalls mit der Meldung an die Landeskanzlei erledigt.


Text: Urs Bader


Kontakt

André Schneider - Präsident

André Schneider - Präsident

Hof Ulmet 68
4426 Lauwil

Nicole Schweizer - Vizepräsidentin

Nicole Schweizer - Vizepräsidentin

Dorfstrasse 11
4426 Lauwil

Sabine Baumgartner

Sabine Baumgartner

Vorstatt 4
4426 Lauwil

Urs Käser

Urs Käser

Im Bifang 2
4426 Lauwil

Nadiya Popov

Nadiya Popov

Lammetstrasse 3
4426 Lauwil

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Gemeindeverwaltung
Lammetstrasse 3
4426 Lauwil

Schalterstunden:
Montag, 17.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag, 9.00 - 11.00 Uhr

Tel. 061 941 21 21
Mail: gemeinde@lauwil.ch