Soziales
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KESB

Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Frenkentäler

Um den Anforderungen der revidierten Bundesvorschriften zu genügen, musste die Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft völlig neu gestaltet werden. Ab dem 01.01.2013 sind für die Führung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Bereitstellung der Berufsbeistandschaften im Kanton ausschliesslich die Einwohnergemeinden zuständig. Die Gemeinden haben sich durch Vertrag kreisweise zu sechs gemeinsamen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zusammengeschlossen.

Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.

Die KESB Frenkentäler bedient folgende Gemeinden: Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil,
Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf, Reigoldswil, Titterten, Waldenburg und Ziefen.