Wahlbüro Lauwil

Die Möglichkeit unsere Vertreter in Behörden und Kommissionen zu wählen und über unsere Verfassung und Gesetze sowie mannigfaltige Sachgeschäfte direkt zu befinden, ist wohl die herausragendste und wichtigste Eigenschaft unserer direkten Demokratie. Wir können das offen im Rahmen der Gemeindeversammlung tun, wo wir alle direkt feststellen können, ob alles mit rechten Dingen zu und her geht. Viele Wahlen und Abstimmungen, vor allem auch die kantonalen oder eidgenössischen, werden aber an der Urne entschieden. Und da sorgt das Wahlbüro stellvertretend für die Stimmbevölkerung dafür, dass alles richtig ausgewertet wird und dass das Stimm- und Wahl-Geheimnis eingehalten wird.

Wie organisiert sich das Wahlbüro und wie arbeitet es?

Die Organisation der Wahlbüros ist vor allem in kantonalen Gesetzen geregelt. Zu nennen ist das Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, SGS 180, §106) und das Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120, §6). Auf Gemeindeebene wird das Wahlbüro in der Gemeindeordnung als Behörde mit sieben Mitgliedern definiert (§2 Abs. d) und die Wahl der Mitglieder geregelt (§3 Abs. f). Die Gemeinde fasst im Moment mit der Überarbeitung der Gemeindeordnung eine Reduktion auf fünf Mitglieder ins Auge.

Das Wahlbüro konstituiert sich selbst. Das bedeutet, dass Präsident/in und Vizepräsident/in durch die Mitglieder selber bestimmt werden. Die Anzahl von sieben Mitgliedern erlaubt es die Einsätze im Rahmen zu halten. So sind für das einzelne Mitglied meist nicht mehr als zwei Einsätze pro Jahr nötig. Eine Ausnahme bilden die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen der kantonalen und eidgenössischen Parlamente. Vor allem wenn es zu Nachwahlen kommt sind zusätzliche Einsätze nötig.

Die Einsätze für das kommende Jahr werden im Dezember gemeinsam festgelegt. Pro Abstimmungssonntag sind mindestens drei Mitglieder anwesend. In der Regel werden vier Personen eingeplant. Der gesamte Aufwand pro Wahl- und Abstimmungstag liegt um 1.5-2.5 Stunden pro Mitglied. Dazu kommen 1-2 Stunden Vorbereitung für den jeweiligen Wahlbüroleiter.

Wir haben nur noch – oder zum Glück immer noch – einen Termin für die persönliche Stimmabgabe, jeweils am Sonntagmorgen des Wahl- und Abstimmungstermins. Die meisten Stimmen werden aber mittlerweile brieflich abgegeben. Gleich nach Schliessung des Wahlbüros beginnt die Auswertung.

Die Arbeitsweise lässt in der Regel keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Stimmbürger zu. Ausser wenn ungültige Wahlcouverts ausgeschieden werden müssen oder die Stimmzettel nicht in einem neutralen Couvert eingepackt sind, kann festgestellt werden wer wie abgestimmt hat. Die Wahlbüromitglieder unterliegen aber in jedem Fall dem Amtsgeheimnis. Es kann sich jedermann darauf verlassen, dass aus dem Wahlbüro nichts raus geht.

Die Stimmrechtscouverts werden, vor dem Öffnen, auf Gültigkeit geprüft (Unterschrift!) und ob sie rechtzeitig abgegeben wurden (Samstag vor dem Wahlsonntag bis 17 Uhr). Ungültige Wahlcouverts sind samt Inhalt ungültig, welche sofort ohne weitere Kontrolle auch als ungültig markiert werden. Die Wahlzettel werden dann ohne Vorsortierung von den Couverts getrennt und erst wenn die Wahlcouverts weggeräumt sind auf deren Gültigkeit überprüft und abgestempelt.

Sodann werden diese mit den persönlich abgegebenen Stimmzetteln vermischt. Die eigentliche Auswertung erfolgt jetzt mit dem Sortieren und Auszählen. Die Arbeit ist mit dem Aushang der Resultate und allenfalls mit der Meldung an die Landeskanzlei erledigt.


Text: Urs Bader


Kontakt

André Schneider - Präsident

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4426 Lauwil

Nicole Schweizer - Vizepräsidentin

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4426 Lauwil

Sabine Baumgartner

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4426 Lauwil

Urs Käser

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Nadiya Popov

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